Das Ü-Zeichen auf Absturzsicherungsprodukten weist auf die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hin und gibt außerdem an, dass dieses Produkt einmal jährlich auf seine Übereinstimmung mit dem vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassenen Produkt hin kontrolliert wird. Nach den aktuellen Vorgaben des DIBt ist diese Kontrolle von einem externen Prüfinstitut durchzuführen und zu dokumentieren.

Das Ü-Zeichen auf dem Produkt ersetzt allerdings nicht die ebenfalls obligatorische Kennzeichnung nach DIN EN 795.

Wichtige Aspekte sind – unter anderem – regelmäßige Auszugsversuche und Falltests, die Rückverfolgbarkeit der Produkte und seiner komponenten sowie die Sicherstellung, dass geschultes Fachpersonal bei der Fertigung eingesetzt wird.