Der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) auf Baustellen ist laut § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) dann notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen (Gewerke) auf der Baustelle tätig sind.

Der SiGeKo entscheidet über die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, koordiniert deren Umsetzung und verantwortet dann ihre Einhaltung.