Als enge Räume oder Behälter sind laut BGR/GUV-R 117-1 solche Bereiche definiert, in denen aufgrund ihrer räumlichen Enge oder der in ihnen befindlichen Stoffe Gefahr für den Arbeitnehmer besteht.

Die Berufsgenossenschaften schreiben in Behältern, Silos und engen Räumen Absturzsicherungen bereits bei geringen Fallhöhen vor, z.B. wenn als Zugang nur eine Strickleiter vorhanden ist oder weil Verunreinigungen der Steigleiter zu Ausrutschern führen können.