Ein Bandfalldämpfer (auch Aufreiß-Dämpfer) vermindert die bei einem Sturz auftretenden Kräfte auf den Körper. Es handelt sich um ein mehrlagiges vernähtes Band, das im Sturzfall auseinanderreißt und so die auftretenden Kräfte auf ein Maximum von 6kN verringert. Diese Ausdehnung ist bei der Verwendung in Rückhalte- und Auffangsystemen unbedingt zu beachten, um ein Aufschlagen auf den Untergrund zu verhindern. Oft sind Falldämpfer in die Verbindungsmittel integriert.

Bandfalldämpfer sind nach DIN EN 355 geprüft und zertifiziert. Gemäß DGUV Regel 112-198 müssen sie als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, die gesamte Ausrüstung (und damit den Falldämpfer) mindestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen für PSA auf ihren einwandfreien Zustand prüfen zu lassen.

Bandfalldämpfer als Verbindungsmittel