Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bestimmt seit wenigen Jahren die Vorgaben für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) von Anschlagpunkten und Absturzsicherungssystemen fest, die für die dauerhafte Montage am bzw. auf dem Gebäude dedacht sind. Dabei ist nicht entscheidend, auf welche Art das jeweilige System befestigt wurde. Für die entsprechenden Anschlageinrichtungen fordert das DIBt eine Prüfung, bei der die Stabilität der Verbindung zum Montageuntergrund sichergestellt werden soll.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Oktober 2010 (Rechtssache C-185-08) ist die Rechtliche Grundlage der DIBt-Forderungen . Hier wird definiert, welche Anschlagpunkte zur Persönlichen Schutzausrüstung gemäß PSA-Richtlinie 89/686/EWG gehören und welche als Bauprodukt nach Richtlinie 89/106/EWG einzustufen sind. Das sogenannte Ü-Zeichen auf den Produkten weist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aus und zeigt außerdem an, dass dieses Produkt einmal jährlich auf seine Übereinstimmung mit dem vom DIBt zugelassenen Produkt geprüft wird. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die Zertifizierung nach DIN EN 795, sondern ergänzt diese.

Werden Anschlagpunkte montiert sind in Deutschland also die Vorgaben der abZ zu beachten. Diese sind in unserer Zulassung-Z-14-9-688 nachzulesen. Verschaffen Sie sich auch mit einem Klick in unserem Produktfinder einen Überblick der nach abZ zugelassenen Produkte. Unser Service-Team steht Ihnen bei Fragen zu den abZ Produkten gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu DIBt und abZ finden Sie auf der Homepage des Deutschen Instituts für Bautechnik unter https://www.dibt.de/

Produkte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung abZ oder DIBt-Zulassung