Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – oft auch DIBt-Zulassung genannt – wird vom Deutschen Institut für Bautechnik für alle Anschlageinrichtungen und Absturzsicherungen verlangt, die zur dauerhaften Montage an Gebäuden gedacht sind.

Wenn Anschlageinrichtungen nicht über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, können diese nur dann montiert werden, wenn eine Zustimmung im Einzelfall vorliegt.

Siehe Eintrag DIBt / DIBt-Zulassung.

Produkte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung abZ oder DIBt-Zulassung