Die DGUV Regel 112-198 (vormals BGR 198) macht verbindliche Vorgaben zur “Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz”.

Diese Regel listet übersichtlich auf, welche Bestandteile zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gehören und wie sie gekennzeichnet und zertifiziert sein müssen. In der DGUV Regel 112-198 wird auch festgelegt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die erforderliche PSAgA zur Verfügung stellen muss.

Auffanggurt – Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)