Wie Anschlageinrichtungen und Absturzsicherungssysteme auf Gebäuden sicher und fachgerecht geplant werden, legt die DGUV Information 201-056 (vormals BGI 5164) “Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern” fest.

Hier werden die für die Planung relevante Kriterien definiert, wie z.B. der absturzgefährdete Bereich.

Auszug aus der DGUV-Information 201-056*: “Arbeiten auf Dachflächen zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Nicht selten sind kurzfristige Instandhaltungseinsätze oder Störungsbeseitigungen bei schlechten Witterungsbedingungen erforderlich … Diese Unterlage bietet eine Hilfestellung für die Situationen, in denen die Bewertung der möglichen Maßnahmen bei der Planung des jeweiligen Gebäudes zur Anwendung von individuellen Schutzmaßnahmen führt bzw. wenn bei bestehenden Gebäuden eine technische bzw. organisatorische Lösung nicht mehr möglich ist.”

*Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/

DIN 4426 - Grundlagen für die Planung und Realisierung von Absturzsicherungen