Die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1 “Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen” konkretisieren die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Ar­beitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Ge­genständen sowie die damit verbundenen Maßnahmen bezüglich des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen. Die ASR A2.1 gehören damit zu den grundlegenden Vorschriften bei der Errichtung von Absturzsicherungen.

Laut ASR A2.1 liegt bereits “[…] eine Gefährdung durch Absturz […] bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor.” Ebenso wie in den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben ist auch in der ASR A2.1 eine Maßnahmen-Rangfolge festgelegt, nach der Kollektivschutz dem Einsatz individueller PSA vorzuziehen ist. Umwehrungen haben hier Vorrang vor Anschlageinrichtungen, wenn die baulichen bzw. betrieblichen Umstände dies zulassen.