Unsere Überprüfung / Wartungen in der Übersicht

Wiederkehrende Prüfung von Absturzsicherungen

Alle Komponenten einer Anschlageinrichtung, inkl. persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), müssen gemäß DGUV Regel 112-198 mindestens einmal jährlich von einem zertifizierten Unternehmen geprüft werden.

Gebäudebetreiber (Eigentümer, Bauherren, Immobilien-Verwalter, Facility Manager u.a.) sind dazu verpflichtet, Absturzsicherungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen.

Fragen Sie daher unser Team nach einem Wartungspaket. Durch unseren Rundum-Service übernehmen wir die Sicherstellung der jährlichen Wartung sowie die Vorteile der Terminierung, Organisation und Ausführung.

Herstellerunabhängig

Die Absturzsicherungen werden durch uns herstellerunabhängig überprüft und gewartet! Auch, wenn Sie nicht bei uns gekauft oder durch uns montiert worden sind.

Wir helfen Ihnen die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Prüfung, Reparaturen/ Instandsetzung und Austausch – Alles aus einer Hand!

Bei erforderlichen Prüfungen, Reparaturen / Instandsetzungen oder Austausch der Absturzsicherungssysteme sind wir selbstverständlich als zertifiziertes Prüfunternehmen immer für Sie da. Wir bringen Ihre Anschlageinrichtungen auf die aktuellen Anforderungen und Bestimmungen!

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    040 / 72 73 29-50