Eine Anschlageinrichtung (AE) ist ein System zur Absturzsicherung von Personen, das mindestens einen Anschlagpunkt bietet. Anschlageinrichtungen sind häufig dauerhaft mit dem Gebäude (z.B. Flachdach, Steildach, Fassade etc.) oder der entsprechenden Unterkonstruktion (z.B. Maschinen, Kranbahnen, Windenergieräder etc.) verbunden. Sie bieten den Nutzern eine Befestigungsmöglichkeit für das Verbindungsmittel/Halteseil ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Sie können als präventive Rückhaltelösungen konzipiert sein, die einem Sturz vorbeugen, oder als Auffangsysteme, die einen tödlichen Aufprall verhindern.

 

Zwei Grundtypen von Anschlageinrichtungen

Wie in der DGUV Information 201-056 mit dem Titel „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ beschrieben, kann eine AE auch auf mehreren und/oder beweglichen Anschlagpunkten basieren. Die Informationsschrift unterscheidet grundsätzlich zwei Typen:

  • Personenanschlagpunkte (auch Einzelanschlagpunkte) mit einer einzelnen Anschlagöse werden als  „starrer Anschlagpunkt“ bezeichnet.
  • Seilsicherungssysteme oder Schienensicherungssysteme werden als „beweglicher Anschlagpunkte auf Seil oder Schiene“ bezeichnet. Hier befestigt sich der Anwender an einem Gleiter, der frei über Teilbereiche oder die gesamte Strecke der Anschlageinrichtung fährt.

 

Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795

In der für den deutschen Markt verbindlichen DIN EN 795 werden fünf Varianten von Anschlageinrichtungen unterschieden.

  • Typ A: Einzelanschlagpunkte, die dauerhaft am Montageuntergrund verankert sind
  • Typ B: Anschlagpunkte, die nach dem Einsatz wieder entfernt werden (können)
  • Typ C: Seilsicherungssysteme
  • Typ D: Schienensicherungssysteme
  • Typ E: Anschlagpunkte, die mit einer Last (z.B. Betonplatten, Kies etc.) beschwert sind

 

Dauerhaft montiert oder temporär eingesetzt

In der ebenfalls von der DGUV veröffentlichten Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ heißt es ebenfalls, dass AE fest mit dem Untergrund verbunden sein können, gegebenenfalls aber auch nur temporär installiert werden, um einem zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz zu dienen. Auch dauerhaft installierte Sicherheitsdachhaken auf Steildächern zählen gemäß dieser Präventionsleitlinie zu den Anschlageinrichtungen, auch wenn sie in der DIN EN 795 nicht erfasst sind, sondern der DIN EN 517 unterliegen.

Zur Sicherung längerer Strecken und/oder größerer Areale rät die Leitlinie von der Verwendung einzelner Anschlagpunkte ab, um der Gefahr eines Pendelsturzes vorzubeugen. Die Empfehlung hier: parallel zur Absturzkante montierte Absturzsicherungslösungen wie Seilsicherungssysteme.

 

Anschlageinrichtung oder Anschlagmöglichkeit für PSA gegen Absturz?

In Absetzung zu technischen Anschlageinrichtungen beschreibt die Präventionsleitlinie zudem sogenannte Anschlagmöglichkeiten. Dabei handelt es sich beispielsweise um tragfähige Rohre, Pfosten oder Träger, die temporär als Befestigungsmöglichkeit für die PSAgA genutzt werden können.

Anschlageinrichtung (AE) zur Absturzsicherung