Der DGUV Grundsatz 312-906 (vormals BGG 906) behandelt die Themen “Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz”. Dieser Grundsatz ist die Basis für die Befähigung zur Ausbildung eines Sachkundigen, der die jährliche Überprüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) durchführen darf. Diese regelmäßige Überprüfung ist laut Gesetzgeber und Genossenschaften vorgeschrieben, um eine einwandfreie und sichere Nutzung der PSAgA auch über längere Zeiträume zu ermöglichen.

In Einzelnen befasst sich der Grundsatz mit den Ausbildungszielen sowie der theoretischen und praktischen Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA.