Bei der Montage und der Wartung von Absturzsicherungen gilt grundsätzlich eine Dokumentationspflicht. Die Dokumentation ist zwingend notwendig, da die Verankerung der Anschlagpunkte oder Systemstützen nachträglich oftmals nicht mehr einsehbar ist. Daher ist auch eine Fotodokumentation fester Bestandteil der Unterlagen. Zudem gilt die Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.

 

Anforderungen an die Dokumentation

Die Montagedokumentation muss bestimmte Eckdaten enthalten, etwa den Hersteller der Anschlageinrichtungen, das Montageunternehmen und den ausführenden Monteur, die genauen Bezeichnungen der verbauten Produkte und Details zur Befestigung im Untergrund. Um eine sichere Nutzung der Absturzsicherung zu gewährleisten, gehört zu den Aufzeichnungen auch ein detaillierter Plan, aus dem die genaue Position der Anschlageinrichtung hervorgeht.

 

Relevanz für die jährliche Überprüfung und Wartung

Anschlageinrichtungen müssen mindestens alle 12 Monate überprüft werden. Die jährliche Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Wartung sollte von einem Sachkundigen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) durchgeführt werden. Für die Prüfung ist das Vorhandensein einer vollständigen Montagedokumentation unerlässlich.

Fehlt diese und ist der Hersteller nicht mehr zu ermitteln, wird die Anlage gesperrt und muss laut DGUV Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ schlimmstenfalls sogar ersetzt werden. Liegen die Unterlagen vor, muss allerdings auch die Überprüfung durch den Sachkundigen vorschriftsmäßig dokumentiert werden.

 

Wer darf dokumentieren?

Laut der Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen“ der DGUV gilt als fachkundiges Montagepersonal, wer die „Fähigkeit zur Erstellung der Montagedokumentation“ besitzt. Die Dokumentationserstellung ist zudem fester Bestandteil der Weiterbildung zum Sachkundigen für PSAgA. Denn auch bei späteren Wartungen muss der Sachkundige eine ordentliche Dokumentation erstellen, da diese gemäß den Vorschriften der DGUV als „sicherheitstechnische Bewertung zur weiteren Benutzung“ eingestuft wird. Dementsprechend sind Monteur wie Sachkundiger verpflichtet, dem Auftraggeber nach getaner Arbeit die entsprechenden, lückenlosen Unterlagen auszuhändigen.

 

Formale Vorgaben

Die Berufsgenossenschaften und die DGUV bieten Vorlagen für die Erstellung einer lückenlosen Dokumentation. Ebenso bieten verschiedene Hersteller diesen Service, oft in Verbindung mit einem Wartungsvertrag, der die regelmäßige Prüfung und den unterbrechungsfreien Betrieb der Anschlageinrichtung garantieren soll. Als moderne Lösungen können Kunden zudem auf Apps / Web-Tools zugreifen, mit denen die Montage- und Wartungsdokumentation unkompliziert digital erstellt, gepflegt und eingesehen wird. Eine digitale Dokumentation ist zudem Grundlage für eine höhere Transparenz und bessere Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen.

Dokumentation von Anschlageinrichtungen