Mit einem Seitenschutz (Randsicherung) werden auf Baustellen potentielle Absturzkanten gesichert, um Arbeitsunfällen zu vermeiden. Ein Seitenschutz kann aus Holz gefertigt sein, oder auch um ein Schutzgeländer aus Stahl oder Aluminium handeln.

Grundsätzlich muss ein Seitenschutz Geländer-Holm, Zwischen-Holm und Bordbrett aufweisen. Bei Schutzgeländern spricht man auch von Handlauf, Knieleiste und Fußleiste. Die Oberkante des Seitenschutzes sollte mindestens 100 cm über der Aufstellfläche liegen.

Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm bzw. Zwischenholm und Bordbrett darf nicht mehr als 47 cm betragen. Seitenschutz bzw. Randsicherung ist eine Maßnahme des sogenannten Kollektivschutzes und der individuellen Sicherung gegen Absturz daher nach Möglichkeit grundsätzlich vorzuziehen.