Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), Regeln (BGR) und Informationen (BGI) sind seit 2014 zu den DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften zusammengefasst. Daher haben sich die Bezeichnungen geändert. Der ehemalige BGG 906 heißt nun DGUV Grundsatz 312-906.

Im BG-Grundsatz 906 sind die Rahmenbedingungen zum Thema “Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz” definiert. Hier werden die Kriterien beschrieben, nach denen Personen befähigt sind, beispielsweise die jährliche Überprüfung und Kennzeichnung von PSAgA durchzuführen, also die Prüfung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Karabinerhaken etc.