Eine Absperrung ist eine kollektiv wirkende Maßnahme, die Beschäftigte davon abhält, über Absturzkanten zu stürzen oder überhaupt erst in eine absturzgefährdete Zone zu gelangen. Eine Absperrung kann laut Berufsgenossenschaft Bau eine Kette oder ein Seil sein, jedoch in keinem Fall ein sogenanntes „Flatterband“. Weitere wirksame Varianten sind Seitenschutz-Lösungen, wie zum Beispiel Schutzgeländer.

 

Kollektivschutz in Form einer Absperrung

Als Kollektivschutz in Form von Geländern, Brüstungen oder ähnlichen Konstruktionen sind Absperrungen Maßnahmen der Absturzsicherung. Sie haben die Funktion, grundsätzlich alle Personen zu schützen – auch wenn diese über keine weitere Ausrüstung oder fachliche Kenntnisse als Höhenarbeiter verfügen. Ein Geländer schützt pauschal jeden Menschen davor, versehentlich zu nahe an die Absturzkante zu gelangen. Stolpert man gegen den Seitenschutz, hält ein geprüftes Schutzgeländer der Krafteinwirkung stand.

 

Absperrungen sollen oft warnen

Oft kennzeichnen Absperrungen den Gefahrenbereich und warnen Personen so schon vor der Gefahr des Abstürzens. Allein das Vorhandensein einer Absperrkette, eines Absperrgitters oder Absperrseils weist Personen durch Sichtkontakt oder Berührung darauf hin, dass das Areal hinter der Absperrung nicht begangen werden soll. Das Risiko eines Sturzes wird also nach Möglichkeit von vornherein ausgeschlossen. Entsprechende Absperrungen sind daher oft in auffälligen Signalfarben gehalten.

Sicherheit auf dem Dach durch Kollektivschutz