Die Absturzkante ist die Kante, über die Personen abstürzen könnten. In der ASR A2.1 wird sie auch definiert als:

  • Kante zu einer mehr als 60° geneigten Fläche (z.B. einer Dachfläche),
  • Übergang einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche, z.B. Lichtbänder
  • Übergang von Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln von einer bis zu 20° geneigten Fläche zu einer mehr als 60° geneigten Fläche
  • oder als die gedachte Linie an gewölbten Flächen, ab der der Neigungswinkel einer Tangente größer als 60° ist.
Gefahrenbereiche auf Dächern und Absturzkanten