Absturzkante
Die Absturzkante ist die Kante, über die Personen abstürzen könnten. In der ASR A2.1 wird sie auch definiert als:
- Kante zu einer mehr als 60° geneigten Fläche (z.B. einer Dachfläche),
- Übergang einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche, z.B. Lichtbänder
- Übergang von Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln von einer bis zu 20° geneigten Fläche zu einer mehr als 60° geneigten Fläche
- oder als die gedachte Linie an gewölbten Flächen, ab der der Neigungswinkel einer Tangente größer als 60° ist.
