In DIN EN 795 sind geregelt die technischen Voraussetzungen für “Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen“. Diese Norm definiert beispielsweise, welchen Belastungen technische Lösungen zur Absturzsicherung standhalten müssen und wie sie geprüft und zertifiziert werden, um für den Markt zugelassen zu sein.

Nach DIN EN 795 werden grob fünf Typen von Anschlageinrichtungen unterschieden (Typ A-E).

  • Typ A bezeichnet fest mit dem Untergrund verankerte Einzelanschlagpunkte
  • Typ B sind temporäre Anschlagpunkte, die einfach wieder entfernt werden können und beispielsweise nur festgeklemmt sind
  • Typ C bezeichnet Seilsicherungssysteme
  • Typ D steht für Schienensysteme
  • Typ E steht für temporäre Systeme, die beispielsweise durch ihr Eigengewicht stabilisiert werden.