Ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung (gemäß DIN EN 353-2) ist ein spezielles Verbindungsmittel, mit dem sich Arbeiter in der Höhe gegen einen Absturz sichern. Es stellt die Verbindung zwischen dem Auffanggurt am Körper des Nutzers und der Anschlageinrichtung am Gebäude bzw. dem jeweiligen Befestigungsuntergrund her. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung sind Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

 

Einzelne Komponenten

Verbindungsmittel dieser Art basieren auf einem Führungsseil (die bewegliche Führung), einem mitlaufenden Auffanggerät, bei dem es sich häufig zugleich um einen von Hand zu bedienenden Seilkürzer handelt, und einem Falldämpfer. Am Falldämpfer und an einem Ende des Führungsseils ist jeweils ein Karabinerhaken befestigt. Als Falldämpfer werden häufig textile Bandfalldämpfer eingesetzt, die sich bei einem Sturz in einem streng begrenzenten Maße ausdehnen und so die auftretenden Kräfte minimieren. Um den variierenden Bedingungen unterschiedlicher Arbeitsbereiche gerecht zu werden, sind die Verbindungsmittel in verschiedenen Längen erhältlich.

 

Mitlaufendes Auffanggerät richtig nutzen

Anwender befestigen den Karabinerhaken des Führungsseils an der Anschlageinrichtung und verbinden den Haken am Bandfalldämpfer mit der Auffangöse ihres Auffanggurtes. Bei der jeweiligen Anschlageinrichtung kann es sich um einen einzelnen Personenanschlagpunkt oder einen Sicherheitsdachhaken handeln, oder aber auch um den Gleiter eines Seilsicherungs- oder Schienensicherungssystems. Während der Arbeit wird der Seilkürzer verwendet, um das Führungsseil immer auf die möglichst sicherste Länge einzustellen. Dabei wird das Verbindungsmittel bestenfalls so kurz eingestellt, dass der Anwender nicht über gefährliche Absturzkanten treten kann. Einem Absturz wird damit vorgebeugt.

 

Einsatz in Steigschutzsystemen

Im Steigschutz eingesetzt, verfügt ein mitlaufendes Auffanggerät nicht über einen manuell zu verwendenden Seilkürzer. Stattdessen bewegt sich das mitlaufende Auffanggerät selbständig auf dem Führungsseil in Bewegungsrichtung des Anwenders. Kommt es zu einer ruckartigen Belastung, etwa durch einen Sturz, arretiert das Gerät und fängt den gegebenenfalls Stürzenden auf.

 

Regelmäßige Prüfung

Gemäß den Vorgaben der DGUV müssen mitlaufende Auffanggeräte als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz regelmäßig von einem Sachkundigen für PSAgA geprüft und gegebenenfalls gewartet werden. Unabhängig davon ist eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben, nach der diese Verbindungsmittel unabhängig vom Zustand nicht mehr eingesetzt werden dürfen und daher ersetzt werden müssen.

Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung