Der Begriff Steigschutz bezeichnet die Absturzsicherung an Verkehrswegen, die zum Steigen in Höhen oder Tiefen genutzt werden. Typische Einsatzfelder sind Masten, Schornsteine, Fassaden oder Windenergieräder. Zum Aufstieg wird hier zumeist eine ortsfeste Steigleiter genutzt, die senkrecht angebracht ist. Steigleitern haben entweder zwei Seitenholme (ähnlich wie übliche Haushaltsleitern) oder einen zentralen Mittelholm, der die Last der links und rechts angebrachten Sprossen trägt. Beide Leitervarianten sollten so gesichert werden, dass einem Absturz von Personen vorbeugt wird.

 

Absturzsicherungen an Steigleitern

Eine typische Sicherungsmaßnahme im Steigschutz ist ein sogenannter durchgängiger Rückenschutz. Diese korbähnliche Konstruktion ist fest an der Steigleiter angebracht, schränkt dadurch allerdings auch die Bewegungsfreiheit des Nutzers ein. Ein Rückenschutz sollte ab einer Höhe zwischen 2,2 und 3 Metern beginnend angebracht sein. Mehr Bewegungsspielraum bietet die Verwendung einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Dabei handelt es sich um Anschlageinrichtungen (AE), die als Auffangsysteme konzipiert sind. Der Nutzer befestigt seinen Auffanggurt an der AE, damit diese ihn bei einem Fehltritt auffängt und so einen tödlichen Sturz verhindert bzw. die Folgen eines Absturzes deutlich mindert.

 

Mitlaufende Auffanggeräte mit fester Führung

Im Steigschutz ist ein mitlaufendes Auffanggerät mit fester Führung gemäß DIN EN 353-1 eine verbreitete Form der Absturzsicherung. Das Auffanggerät bietet dem Anwender eine Anschlagöse und bewegt sich mit ihm an einer fest montierten Schiene oder auf einem parallel zur Leiter gespannten Stahlseil. Kommt es zum Absturz, arretiert das Gerät umgehend und minimiert die Falldistanz so, dass der Anwender sich bestenfalls wieder zurück auf die Leiter stellen kann. Ein zusätzlicher Falldämpfer reduziert dabei die auftretenden Kräfte und vermeidet Verletzungen.

 

Mitlaufende Auffanggeräte mit beweglicher Führung

Alternativ zu Steigschutzsystemen mit fester Führung kann zur Absturzsicherung auf Steigleitern auch ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung gemäß DIN EN 353-2 eingesetzt werden. Diese Lösung ist allerdings seltener und im Gegensatz zu den fest installierten Sicherungen als temporäre Sicherung zu nutzen. Dementsprechend gehört dieser Teil der PSAgA auch nicht zur ortsfesten Steigleiter, sondern ist häufig eine Komponente der individuellen Ausrüstung, die der Anwender mit sich führt. Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung sind nach Möglichkeit vorzuziehen.

DIN EN 353-1 (Teil 1) - vertikale Seilsicherungssysteme