| Impressum und AGB | ||
Impressum
SBO-BAU-SYSTEM GMBH Tel.: 040 / 72 73 29-50 USt-ID: DE 135 104 416 Geschäftsführer: Ulrich Klinzmann AGBAlle Verkäufe erfolgen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist, unter folgenden Bedingungen: 1. Abschlüsse
1. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn sie durch Reisende und Vertreter abgeschlossen sind, werden für uns erst durch eine dem Käufer schriftlich erteilte Zustimmung (Auftragsbestätigung) verbindlich. Abweichungen von den nachstehenden Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. 2. Lieferzeit und höhere Gewalt
Angaben über Lieferzeiten sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen. Betriebsstörungen jeder Art und Lieferungserschwernisse - auch bei unseren Zulieferanten - entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfristen sowie zur Ausführung von Teillieferungen. 3. PreiseUnsere Preise gelten ab Werk, zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Staats- und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, aber die Ware mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers, falls durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Abschluss und Lieferung Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Aufpreise eintreten. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen werden. Wir sind Partner in Interseroh System, und mit der Anfallstelle 106801 gelistet. 4. Versand
Der Versand erfolgt mit der Übergabe des Materials an den Spediteur oder Frachtführer - spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes - auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei fob oder frachtfreier Lieferung. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller gemachte Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn wir im Einzelfall die Transportkosten übernommen haben. 5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar - unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge - innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder aber innerhalb von 30 Tagen netto. Höhere Skontoabzüge von unseren Rechnungen sind nur dann zulässig, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. 6.EigentumsvorbehaltBis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung und insbesondere bis zur Einlösung aller in Zahlung gegebenen Wechsel - auch der Finanzwechsel - und Schecks bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum und kann im Falle des Zahlungsverzuges von uns, auf Kosten des Käufers wieder zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen; er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiter verkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer erwirbt an der von uns gelieferten Ware im Falle der Weiterverarbeitung kein Eigentum gemäß § 950 BGB, da eine etwaige Verarbeitung durch Käufer in unserem Auftrage erfolgt. Die neu hergestellte Sache dient unbeschadet der Rechte dritter Lieferanten zu unserer Sicherung bis zur Höhe unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung. Sie wird vom Käufer für uns verwahrt und gilt als Ware i. S. dieser Bedingungen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustande - so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. 7. Abnahme und MengentoleranzBei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung ist die Ware während der Vertragszeit in möglichst gleichmäßigen Monatsmengen abzunehmen. Bei nicht rechtzeitigem Abruf sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die Einteilung nach eigenem Ermessen selbst vorzunehmen oder von dem noch unerledigtem Teil des Vertrages zurückzutreten oder Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu erheben. 8. Mängelrügen und Haftung
Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und vor ihrer Verarbeitung oder Benutzung, soweit diese über die Untersuchung und Erprobung hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Möglichkeit der Entdeckung, unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder Weiterbenutzung, jedoch spätestens zwei Monate nach Erhalt der Ware, gemeldet werden. 9. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrage ist unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefervertrage ergebenden Rechtsstreitigkeiten. Auch für Wechsel- und Scheckklagen, sowie für Klagen aus unserem Eigentum, ist nach unserer Wahl ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Reinbek. 10. VertragsbeziehungenAuf die beiderseitigen Vertragsbeziehungen gilt unter Ausschluss jeden anderen Rechts nur deutsches Recht. 11. Gültigkeit der Bedingungen
Sollte die eine oder andere Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. |
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